Steuern & Abgaben
Endverbrauchern von Elektrizität werden die Elektrizitätsabgabe, die Zählpunktpauschale, die Gebrauchsabgabe sowie die Umsatzsteuer verrechnet.
Elektrizitätsabgabe
So wie auch Mineralöl und Flüssiggas spezifischen Steuern unterliegen, so wird mit der Elektrizitätsabgabe auch der leitungsgebundene Energieträger elektrische Energie einer Besteuerung unterzogen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie festgeschrieben wird (Elektrizitätsabgabegesetz) BGBl. Nr. 201/1996 idF BGBl. I Nr. 26/2000.
Die Höhe der Elektrizitätsabgabe beträgt 1,5 Cent/kWh. Der Elektrizitätsabgabe unterliegt jede Lieferung von elektrischer Energie, mit Ausnahme des Falls, dass die Energie an ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird. In diesem Fall wird der überwiegende Teil der Energie weitergeliefert. Verwendet das Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Teil der angelieferten oder selbst hergestellten elektrischen Energie für andere Zwecke als zur Weiterlieferung, dann ist dieser Anteil steuerpflichtig. Darunter fallen vor allem die Beleuchtung, Beheizung und ähnliche Zwecke für Verwaltungsgebäude und andere Betriebsgebäude. Insoweit die elektrische Energie im Rahmen der Erzeugung und des Transportes zum Abnehmer verbraucht wird, ist sie von der Abgabe befreit. Dies ist dann der Fall, wenn innerhalb eines Erzeugungsbetriebes die elektrische Energie zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird, zum Beispiel, wenn innerhalb eines Speicherkraftwerkes die erzeugte Energie zum Hochpumpen des Wassers verwendet wird. Auch elektrische Energie, die zur Weiterleitung in Transformatoren usw. verbraucht wird, fällt unter die Befreiung. Gebrauchsabgabe
Die Gebrauchsabgabe ist die von einigen Gemeinden vorgeschriebene Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und Boden z.B. für Stromnetze. Umsatzsteuer
Auf sämtliche Preisbestandteile des gesamten Strompreises werden 20 % Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Ökostromfördersystem
Das Ökostromfördersystem besteht aus zwei Komponenten: