Konsultation Allgemeine Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators Strom (AB-BKO) Anhang Risikomanagement, Sicherheitsleistungen; Anhang Ausgleichsenergiebewirtschaftung;
Mit 1.11.2016 trat das neue Risikomanagement in Kraft. Nach einer Beobachtungsphase zeigt sich, dass die eingeführte "Offene Positionen Rechnung" die erwarteten Ergebnisse erzielt. Es wird aber auch deutlich, dass noch Anpassungen notwendig sind:
In den Allgemeinen Bedingungen der Bilanzgruppenkoordinatoren Strom (AB-BKO) wurden Vertragsauflösungskriterien verschärft und dezidiert aufgelistet. Des Weiteren wurde auch die Möglichkeit für den Bilanzgruppenkoordinator geschaffen, die Sicherheitenanforderungen um bis zu 100 % zu erhöhen, sollte ein Vertragspartner gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstoßen. Bei den Fahrplanfristen gab es aufgrund der Übermittlung der Regelenergiefahrpläne eine Anpassung.
Im Anhang Risikomanagement, Sicherheitsleistungen wurde die Sicherheitentabelle und Sicherheiten für Endabrechnungen angepasst sowie Formulierungsanpassungen bzw. Präzisierungen vorgenommen. Bankgarantien sollen auch zugelassen werden, wenn die entsprechenden Banken nicht durch S&P, Fitch oder Moodys geratet sind.
Im Anhang Ausgleichsenergiebewirtschaftung wurde die Vorgangsweise bei nachträglichen Änderungen bei den veröffentlichten Börsepreisen angepasst.
Die Begutachtungsfrist endete am 2. August 2017. Allfällige Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.