Gemäß § 52 Abs 1 Ökostromgesetz hat die Energie-Control Austria der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie dem Nationalrat jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem analysiert wird, inwieweit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden.
Zu den Zielen des Gesetzes gehört unter anderem:
Anhebung des Stromerzeugungsanteils aus erneuerbaren Energieträgern
effizienter Einsatz der Fördermittel
Unterstützung einer Entwicklung der Ökostromerzeugung hin zur Marktreife