Umsetzung des Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen
Die Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex überr harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (TAR NC) legt unter anderem Regeln für Referenzpreismethoden, Veröffentlichungs- und Konsultationspflichten sowie die Berechnung von Reservepreisen für standardisierte Kapazitätsprodukte fest.
Gemäß Artikel 26 und 28 der TAR NC konsultiert E-Control die vorgeschlagene Referenzpreismethode und die daraus resultierenden indikativen Referenzpreise sowie die vorgeschlagenen Abschläge, Multiplikatoren und saisonale Faktoren.
Stellungnahmen
E-Control hat von 31.1. bis 31.3.2019 die vorgeschlagene Referenzpreismethode und die daraus resultierenden indikativen Referenzpreise sowie die vorgeschlagenen Abschläge, Multiplikatoren und saisonale Faktoren konsultiert. Die erhaltenen Stellungnahmen wurden veröffentlicht.
E-Control hat beschlossen die begründete Entscheidung gemäß Artikel 27 Abs. 4 TAR NC erst nach Durchführung einer neuerlichen (finalen) Konsultation zu erlassen. Diese Konsultation soll im 4. Quartal 2019 durchgeführt werden. Es kommt somit zu keiner Anpassung der derzeit geltenden Entgelte, Abschläge und Multiplikatoren. Die derzeit geltenden Entgelte, Abschläge und Multiplikatoren bleiben bis zum Ende der laufenden Entgeltperiode (bis Ende 2020) anwendbar.