Ja, die Unternehmen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben und alle von der Schlichtungsstelle geforderten Unterlagen zu liefern. Sie, als Beschwerdeführer, können das Verfahren aber jederzeit abbrechen bzw. Ihren Schlichtungsantrag zurückziehen In diesem Fall gilt das Schlichtungsverfahren als beendet.