Ja. Ein Verfahren kann durch die Schlichtungsstelle abgelehnt werden,
- wenn die Beschwerde bereits gerichtsanhängig ist oder bereits von einer AS-Stelle bearbeitet wird,
- wenn der Streitwert der Beschwerde weniger als 10 Euro beträgt,
- wenn die Beschwerde mutwillig oder schikanös ist,
- wenn Sie noch keinen Lösungsversuch mit dem Unternehmen unternommen haben und
- wenn der Lösungsversuch mit dem Unternehmen bereits länger als ein Jahr zurückliegt.